Ein Gutachten zu einer Sachfrage ist die begründete Darstellung von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige. Der Sachverständige erstattet in der Regel Befunde, Gutachten oder gutachtliche Stellungnahmen. Ein Gutachten enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhalts im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel. Es tritt als verbindliche (z. B. bezeugte oder unterschriebene) mündliche oder schriftliche Aussage eines Sachverständigen oder Gutachters auf. Die allgemeine Vertrauenswürdigkeit wird gegebenenfalls durch Akkreditierung des Gutachters durch ein vertrauenswürdiges Verfahren der Zertifizierung mit der für die Fragestellung oder das Ziel erforderlichen Allgemeingültigkeit erreicht.
Quelle: www.wikipedia.de• Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
• Lageplan
• Bauakte mit Bauzeichnungen und Baugenehmigung
• Flächenberechnungen (Wohnfläche, Grundfläche)
• Baulastenauskunft
• Altlastenauskunft
• Mietverträge
Objektabhängig können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollten einzelne Unterlagen nicht vorhanden sein, so können diese von uns gegen Erstattung der Auslagen angefordert
werden.
Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.
Die öffentliche Bestellung bescheinigt dem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist und, neben seiner persönlichen Eignung, die besondere Sachkunde in einem anspruchsvollen Prüfungsverfahren unter Beweis gestellt hat. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.
Einmal öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind verpflichtet ihre besondere Sachkunde auf dem aktuellsten Stand zu halten und stehen unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (z.B. IHK).
Der Sachverständige stellt mit seiner besonderen Sachkunde ein unparteiisches Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes aus. Es gibt viele unterschiedliche Gründe warum eine Immobilie, eine Wohnung oder ein unbebautes Grundstück bewertet werden sollen.
• Zur Fundierung von Verkauf- oder Ankaufsentscheidungen
• Grundlage für Vermögensregelungen (Scheidung, Immobilienübertragung)
• Feststellung der Erbschaftsteuer
• Erbauseinandersetzung
• Unternehmensbewertung
• Portfoliobewertung
• Enteignung und Entschädigung
• Beleihungswertermittlung
• Zwangsversteigerungen
Mit der Auftragserteilung inklusive Vollmacht sollten dem Sachverständigen benötigte, beim Auftraggeber bereits vorhandene Unterlagen übergeben werden. Es können je nach Objekt und Gutachtenauftrag noch weitere Unterlagen nötig sein, die dann zusätzlich vom Sachverständigen besorgt werden müssen.
Schon im Vorfeld der Ortsbesichtigung beginnt die Arbeit des Sachverständigen. Dieser prüft bereits die genauen Lage- und Grundstücksmerkmale wie z.B. den Zuschnitt des Grundstücks und die Ausrichtung, sowie die Nachbarschaft. Auch die Infrastruktur, wie Einkaufsmöglichkeiten, Verkehrsanbindung, Schulen und Kindergärten und Naherholungsgebiete fließen in die Bewertung mit ein. Auch in nächster Nähe befindliche Industrieanlagen, durch die Lärm- und Schmutzimmissionen auftreten können. Im Rahmen der Ortsbesichtigung werden alle wertrelevanten Teile des Objektes begutachtet. Sollte ein Aufmass des Bewertungsobjektes nötig sein, müsste dieses separat beauftragt werden.
Beim Ortstermin wird das Bewertungsobjekt genauestens in Augenschein genommen, da jeder einzelne Aspekt wie z.B. Art, Größe, Zustand oder die Grundrisssituation wichtige Faktoren für die Bewertung sind.
Im Anschluss werden weitere wertrelevante Daten vom Sachverständigen recherchiert bevor die Ermittlung des Verkehrswertes und die schriftliche Ausarbeitung des Gutachtens erfolgt.
Die Bearbeitungszeit beträgt im Regelfall max. 8 Wochen nach Vorliegen sämtlicher Unterlagen.