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Übersicht




• Verkehrswertgutachten
• Beleihungswertgutachten
• Immobilienberatung
• Mietwertgutachten
• Marktwertschätzung
   - Kurzexpertise
• Energieausweis
Sachverständigenbüro Busche

» Verkehrswertgutachten



Die Definition des Verkehrswertes ergibt sich aus § 194 des Baugesetzbuches. Danach wird der Verkehrswert, der auch als Marktwert bezeichnet wird, durch den Preis bestimmt, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Grundstücksmarkt bei einem Verkauf am Bewertungsstichtag zu erzielen wäre. Dabei sind rechtliche Gegebenheiten (Wohnrechte, Wegerecht etc.), tatsächliche Eigenschaften (erschlossen - nicht erschlossen) sowie die sonstige Beschaffenheit (Reparaturanstau) zu berücksichtigen. Außer Betracht bleiben persönliche und ungewöhnliche Verhältnisse, die nicht dem "normalen" Marktgeschehen entsprechen. Hierzu zählen etwa Verkäufe innerhalb der Familie, die Zahlung eines überhöhten Preises, weil der Erwerber auf genau dieses Grundstück angewiesen ist oder ein zwangsweiser Verkauf.
Die Verkehrswertgutachten eignen sich insbesondere bzw. sind erforderlich, wenn Sie Rechtskraft gegenüber Dritten, z.B. den Finanzbehörden als Grundlage zur Ermittlung der Erbschaftssteuer besitzen sollen.





» Beleihungswertgutachten



Das Beleihungswertgutachten eines qualifizierten Sachverständigen liefert mit dem Beleihungswert die schlüssige Beantwortung der Wertfrage für Finanzierungszwecke.
Der Beleihungswert ist nach § 3 der Beleihungswertverordnung (BelWertV) "Der Wert der Immobilie, der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt unter Ausschaltung von spekulativen Elementen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann."
Im Zuge einer Immobilienfinanzierung taucht im Laufe der Bankgespräche immer die Frage auf, wie hoch denn der Beleihungswert (Sicherheit) des geplanten Vorhabens beziffert werden kann. Die Antwort auf diese Frage hat weit reichende Konsequenzen auf die Finanzierbarkeit insgesamt. Denn zum einen bemisst sich hieran oftmals die maximale Darlehenshöhe, da alle außerhalb des Beleihungswertes liegenden Beträge als "blanko" betrachtet werden und i.d.R. aus Eigenmitteln des potentiellen Kreditnehmers zu erbringen bzw. durch zusätzliche Sicherheitenstellung abzudecken sind. Zum anderen folgt die Konditionengestaltung aus der Sicherheit. Vereinfachend dargestellt bedeutet dies, je höher der Kreditbetrag im Verhältnis zum Beleihungswert ist, desto teurer werden die Kreditmittel.





» Sachverständige Immobilienberatung



Als Immobiliensachverständige bieten wir an Sie als Immobilienkäufer oder -verkäufer zu unterstützen, wenn es darum geht Möglichkeiten auszuloten und Entscheidungen zu treffen.
Als Kaufinteressent einer Immobilie sind Sie möglicherweise unsicher, was die Preisfindung angeht und würden gern noch einmal eine unabhängige Meinung einholen. Denn im Regelfall stellt der Erwerb einer Immobilie eine seltene und hohe Investition dar bei der man sich als Käufer gern auf der sicheren Seite wägen möchte. Als Immobilienverkäufer möchten Sie gern eine erste Einschätzung, was Sie für Ihre Immobilie realistisch am Markt erzielen können ohne sich gleich an einen Makler zu wenden.
Es gibt eine Fülle von Fragen, bei denen Sie unsere Erfahrung als Immobiliensachverständige nutzen können um für sich die größtmögliche Sicherheit zu bekommen. Als Sachverständige begutachten wir alle wertrelevanten Faktoren wie Grundbuch, bau- und planungssrechtliche Auskünfte, Rechte und Lasten, usw. In jedem Fall können wir Sie dann unterstützen den realistischen Wert Ihrer Immobilie entweder im Markt als Verkaufspreis durchzusetzen oder aber einen marktgerechten Preis beim Kauf zu erzielen.
Gern übernehmen wir auch die Preisverhandlungen für Sie.





» Mietwertgutachten



Ein Mietwert ist das Entgelt, welches der Mieter dem Vermieter für die Gebrauchsüberlassung der Mietsache schuldet. In einem Mietwertgutachten wird die ortsübliche Miete für ein Objekt ermittelt und kann dann mit der tatsächlichen oder auch einer kalkulatorisch angesetzten Miete (z.B. für eigen genutzte Räume) abgeglichen werden.





» Marktwertschätzung - Kurzexpertise



Eine günstige und zeitsparende Alternative zur ausführlichen Verkehrswertermittlung gem. § 194 BauGB stellt die Marktwertschätzung (Kurzexpertise) dar. Diese Art der Wertermittlung dient im Regelfall als Grundlage und Entscheidungshilfe für weitere, die Immobilie betreffende Überlegungen. Eine Marktwertschätzung umfasst im Regelfall sowohl eine Sachwert- als auch eine Ertragswertermittlung mit allen wertrelevanten Daten. Die für die Bewertung erforderlichen Unterlagen müssten vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.
Da auf umfangreiche Beschreibungen und Erläuterungen wie z.B. Bau- und Lagebeschreibung verzichtet wird ist der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung deutlich geringer als bei einem ausführlichen Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB und genügt beispielsweise nicht den Anforderungen der Finanzbehörden in Steuerangelegenheiten.





» Energieausweis



Seit dem 01. Januar 2009 besteht für alle Wohnimmobilien die Verpflichtung einen Energieausweis vorzulegen, die verkauft oder vermietet werden sollen.
Die Energieeffizienz von Immobilien bekommt auf dem Immobilienmarkt eine immer größer werdende Bedeutung. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten von Energieausweisen, den verbrauchsorientierten Energieausweis, der auf Basis der letzten drei Heizkostenperioden erstellt wird und den bedarfsorientierten Energieausweis, der eine rechnerische Prognose des voraussichtlichen Energiebedarfes beinhaltet.

Für die Wahl der Form des Energieausweises gelten folgende Regelungen:
Für Wohngebäude mit maximal vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, müssen Energieausweise auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden.

Ein erstellter Energieausweis hat in der Regel 10 Jahre Gültigkeit.

Hier geht es direkt zur Online-Beantragung Ihres Energieausweises.
(Dieser Service wird von dem externen Dienstleister Energieausweis 48 GmbH als unser Kooperationspartner bereitgestellt.)

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